Finanz- und Versicherungsservice - Franz Josef Thelen
   
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Rentenversicherung

Dem Alter ohne finanzielle Sorgen entgegen sehen.

Die Lebenserwartung steigt. Die Rentenansprüche sinken.

Der Durchschnitt der Bevölkerung lebt heute wesentlich länger als noch vor 20 Jahren. Für die gesetzliche Rentenversicherung ergeben sich dadurch große finanzielle Probleme. Der Gesetzgeber hat bereits mehrfach darauf reagiert und schon mit der Rentenreform 1996 sind die Leistungen für künftige Rentner erheblich beschnitten worden:

Die Altersrente beginnt generell erst mit 65 Jahren. Sie kann zwar bis zu 3 Jahre früher in Anspruch genommen werden, dann aber mit einer Kürzung bis zu 10,8 %. Und das für die gesamte Rentendauer.

Die schulischen Ausbildungszeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres werden mit zwar bis zu 8 Jahren angerechnet, jedoch im Rahmen der Rentenberechnung nur für höchstens 3 Jahre bewertet.

Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt selten mehr als 45 % des letzten Bruttoeinkommens. Davon müssen noch die Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt werden.

Monatsrenten nach 45 Versicherungsjahren

Einkommen Rente ab 65

1.500 EUR

ca. 588 EUR

2.000 EUR

ca. 784 EUR

2.500 EUR

ca. 979 EUR

3.000 EUR

ca. 1.175 EUR

Weitere Verschlechterungen sind geplant. Ein Ende der Reformen ist nicht in Sicht.

Jetzt vorsorgen, um später nicht das Nachsehen zu haben!

Die Vorteile der persönlichen Vorsorge:
  • Sie erhalten eine lebenslange, garantierte Rente
  • Die garantierte Rente wird durch die Überschussbeteiligung nochmals beträchtlich erhöht
  • Anstelle der Rente kann ein beachtliches Kapital ausgezahlt werden
  • Die Rente ist steuerbegünstigt
  • Es besteht die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung - wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschließen
  • Falls früher als zum vereinbarten Rentenbeginn die Rente oder das Kapital benötigt wird, ist dies zu den Voraussetzungen unserer Abrufrente möglich
  • Bei Tod vor Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt
  • Wenn eine Rentengarantiezeit (2-20 Jahre möglich) vereinbart wird, sind die Angehörigen auch für einen Zeitraum nach dem Tod der versicherten Person versorgt


 
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