Finanz- und Versicherungsservice - Franz Josef Thelen
   
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VMT Finanz- und Versicherungsservice - Rechtsschutz Teil 1

Deutsche Gerichte verhandeln jährlich fast 20 Millionen Verfahren. Allein der Straßenverkehr ist dafür eine unerschöpfliche Quelle: Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall usw. Wer da um sein gutes Recht kämpft, stellt schnell fest:
Der Dschungel der Paragrafen ist unübersichtlich, kaum zu durchdringen und der Umgang mit den Paragrafen ist auf jeden Fall ziemlich teuer. Es ist daher sehr beruhigend, sich auf einen guten Anwalt verlassen zu können, der Sie berät und das Beste für Sie herausholt.

Wer nicht auf sein gutes Recht - wegen der Kosten - verzichten will, ist mit einer Rechtsschutz-Versicherung gut beraten und sichert sich das nötige Durchsetzungsvermögen.
Mit dem Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz versichern sich Arbeitnehmer, Nichtberufstätige, Studenten, Rentner und Pensionäre preisgünstig und umfassend. Ob Ärger rund ums Fahrzeug, Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, einem Reiseveranstalter oder anderen Vertragspartner legen Sie einfach Ihrem Anwalt die AnwaltsCard vor und sehen Sie allem Weiteren gelassen entgegen. Die Rechtsschutz-Versicherung zahlt für Ihr gutes Recht.

Folgende Kosten sind versichert:
Gebühren des eigenen Anwalts; Gebühren des gegnerischen Anwalts; Gerichtskosten; Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht; Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort; die Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt; Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht; Ihre Kosten wenn Sie einen Privatgutachter in Verkehrsstrafsachen beauftragen; Gutachterkosten im Ausland bei Schadenersatzansprüchen im Verkehrsbereich; Übersetzungskosten; Vollstreckungskosten, z.B. für den Gerichtsvollzieher.

Und das ist drin im Paket:

  • Versicherungsschutz im Privatbereich, im beruflichen Bereich und im Verkehrsbereich. Zusätzlich können Sie den Wohnungs- Rechtsschutz für das eigene Einfamilienhaus, die selbst bewohnte Eigentumswohnung oder die Mietwohnung einschließen.

  • Alle Fahrzeuge sind versichert, die auf Ihren Namen sowie auf den Namen Ihres Ehe-/Lebenspartner und der minderjährigen Kinder zugelassen sind.

  • Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner erhalten den Fahrer- Rechtsschutz für das Fahren fremder Fahrzeuge (z.B. Mietwagen im Urlaub, das Motorrad des Freundes, Lkw des Arbeitgebers)

  • Volljährige Kinder sind im Verkehrsbereich als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen der Eltern mitversichert. Für ein eigenes Fahrzeug und das Fahren fremder Fahrzeuge benötigen sie eine eigene Rechtsschutz- versicherung. Allerdings können volljährige Kinder(ledig, unter 30 Jahren, noch in der Schul- oder Berufs- ausbildung) für einen ganz geringen Beitrag bei den Eltern mitversichert werden.

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