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Die Wohngebäude-Glas-Versicherung

Wohngebäude-Glas-Versicherung


Wie wichtig eine Glasversicherung ist, weiß jeder, der in seinem Eigenheim für Atmosphäre mit entsprechender Verglasung an Fassaden, Haustüren oder Treppenhaus gesorgt hat. Die Glasversicherung schützt Sie vor den unvorhersehbaren finanziellen Belastungen bei Glasbruchschäden.

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung
(AGIB 94, Fassung Januar 1995) und die Klauseln für die Pauschalver-sicherung von Verglasungen.

  • Ermittlung der Prämie über die Versicherungssumme in Mark 1914. Niedrige Prämiensätze.

  • Blei-, Messing- und Eloxalverglasung sowie transparentes Glasmosaik sind mitversichert.

  • Gegen Zuschlag können Abdeckungen von Sonnenkollektoren, Solar- und Photovoltaikanlagen, Glasbauelemente und Kunststoffe mitversichert werden.

  • Kosten für das Liefern und Einsetzen der Scheiben sind bis 1.250 EUR pro Versicherungsjahr mitversichert.

  • Alle in § 3 AGLB 94 genannten Kostenarten sind prämienfrei (insbesondere Punkt 2) mitversichert.

  • Kosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen bis 1.000 EUR auf erstes Risiko je ersatzpflichtiges Schadenereignis.



    Deckung A
    Alle mit dem Gebäude festverbundenen, dem allgemeinen Gebrauch dienende Scheiben, wie Treppenhaus- und Türverglasungen, Keller- und Bodenfenster sowie Windfänge und Trennwände aus Glas.

    Deckung B
    Alle mit dem Gebäude festverbundenen, dem allgemeinen Gebrauch dienende Scheiben, wie Treppenhaus- und Türverglasungen, Keller- und Bodenfenster sowie Windfänge und Trennwände aus Glas. Zusätzlich alle mit dem Gebäude festverbundenen Außen- und Innenscheiben, Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser und Dachverglasungen -ausgenommen Werbeanlagen -

    Deckung C
    Alle mit dem Gebäude festverbundenen, dem allgemeinen Gebrauch dienende Scheiben, wie Treppenhaus- und Türverglasungen, Keller- und Bodenfenster sowie Windfänge und Trennwände aus Glas. Zusätzlich alle mit dem Gebäude festverbundenen Außen- und Innenscheiben, Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser und Dachverglasungen -ausgenommen Werbeanlagen- ; mitversichert sind auch Wintergärten



 
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