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Die Wohngebäude – Versicherung
| Highlights Deckungskonzept „Wohnhaus“ |
Auf Basis der Verbundenen-Gebäude-Bedingungen V GB 88 (Fassung Januar 1995) sind die folgend genannten Einschlüsse prämienfrei mitversichert; die genannten Leistungen werden im Schadenfall zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Versicherungs-summe erbracht. Den genauen Wortlaut der Deckungseinschlüsse möchten Sie bitte den Tarifbedingungen entnehmen. |
§ Sachverständigenkosten (Obmann und Sachverständiger). Ab einem Schaden von 22.500 EUR beteiligt sich der Versicherer mit 80 %, maximal jedoch mit 12.500 EUR.
§ Hotelkosten für die eigengenutzte Wohnung. 100 EUR am Tag für maximal 4 Monate.
§ Hotelkosten für die vermietete Wohnung. 45 EUR am Tag für maximal 3 Monate (wenn keine Leistung aus eigener Versicherung des Mieters).
§ Rückreisekosten aus dem Urlaub. Höchstentschädigung 5.000 EUR je Schadenfall.
§ Erweiterte Versicherung der Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte-
§ Mitversicherung der Abbruch-, Bewegungs-, Schutz-, Schadenabwendungs-, Minderungs- und Aufräumkosten sowie der Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen bis zu einer Gesamtsumme von 100% der Versicherungssumme in Mark 1914.
§ Mitversicherung von Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte. Höchstleistung je nach Versicherungssumme in Mark 1914 begrenzt auf 25.000 EUR im Versicherungsjahr.
§ Vandalismus (z.B. "Graffit ti"). Versichert sind Schäden, die an Gebäuden von außen und auch an den der Allgemeinheit zugänglichen Dingen und Räumen (z.B. Waschräume, Briefkästen etc.) im Inneren des Gebäudes verursacht werden. Höchstentschädigung je Versicherungsjahr 10.000 EUR bei einer Selbstbeteiligung von 500 EUR pro Schadenfall.
§ Vorübergehende Abweichungen von Sicherheitsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten. Maximal 3 Monate. Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen / Verkehrssicherungsmaßnahmen. Entschädigung ist begrenzt auf 5.000 EUR je Versicherungsjahr.
§ Mitversicherung von weiterem Zubehör und von sonstigen Grundstücksbestandteilen wie z.B. Gartenhäuser, Markisen, Schilder, Masten, Hof- und Gehsteigbefestigungen etc. Keine feste Definition oder Summenbegrenzung.
§ Infolge eines versicherten Ereignisses beschädigte Gartenbepflanzungen / Gartenanlagen sind mitversichert. Höchstentschädigung 2.500 EUR je Versicherungsjahr.
§ Beitragsfreie Rohbauversicherung bis 24 Monate.
§ Privater Mietausfall bis 24 Monate.
§ Mietausfall von gewerblich genutzten Räumen bis zu 24 Monate.
§ Kessel-, Maschinen- und elektrische Kraftanlagen, die auch gewerblichen Zwecken dienen (nur wenn kein Anspruch aus einer betrieblichen Inhaltsversicherung).
§ Verkleidungen an Außenwänden.
§ Kunststoffe (Platten, Lichtkuppeln, Doppelstegplatten etc.).
§ Vorsorgeversicherung. Versichert sind bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit Modernisierungen, Sanierungen sowie Bau- und Umbauarbeiten mit maximal 35% der Versicherungssumme in Mark 1914, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls für den jeweiligen Vertrag gültigen gleitenden Neuwertfaktor (§ 13, Nr. 5 V GB 88),
§ Elementarschäden. Im Rahmen einer Basis-Deckung sind Elementarschäden bis 5.000 EUR pro Schaden und Jahr versichert. Pro Schadenfall gilt eine Selbstbeteiligung von 1.250 EUR. Erhöhung auf Normaldeckung (2,5 Mio. EUR pro Versicherungsjahr) gegen Zuschlag möglich.
§ Innere Unruhen.
§ Überspannungsschäden durch Blitz und deren Folgen. Versichert sind 15% der Versicherungssumme in Mark 1914, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls für den jeweiligen Vertrag gültigen gleitenden Neuwertfaktor (§ 13, Nr. 5 V GB 88), Nutzwärmeschäden
§ Schäden durch unbemannte Flugkörper und deren Teile.
§ Fahrzeuganprall
§ Dekontaminationskosten. Die Entschädigung ist begrenzt auf 20% der Versicherungssumme in Mark 1914, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls für den jeweiligen Vertrag gültigen gleitenden Neuwertfaktor (§ 13, Nr. 5 V GB 88). Die Entschädigung ist auf 50.000 EUR je Versicherungsjahr begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall von 10 % der festgestellten Schadensumme, mindestens jedoch 250 EUR.
§ Alle Rohrklauseln! Sämtliche Rohre, die auf und außerhalb des Versicherungsgrundstückes verlegt sind und die der Versorgung oder Entsorgung des versicherten Gebäudes, des Grundstückes oder Anlagen dienen, sind mitversichert; einschließlich der Nebenarbeiten und des Auftauens nach einem Frostschaden. Das gleiche gilt für Gasleitungen.
§ Rohrleitungen, Rohre und Anlagen von Heiz-, Kühl- und Kaltwasserumlaufsystemen einer Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlage sowie Sprinkleranlage sind mitversichert.
§ Innenliegende Regenwasserableitungsrohre (gelten als Leitungswasserrohre) .
§ Gas- und Wasserverlust, wenn der Verlust größer als 12 m3. Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr auf 15.000 EUR begrenzt. Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Wasserbetten, Aquarien, Heiz-, Kühl- und Kaltwasserumlaufsystemen (gilt als Leitungswasser) . Bestimmungswidrig ausgetretene Kühl- und Kältemittel, Sole, Öle etc.
§ Fußbodenbodenheizung. Wenn der Einbau nach dem 01.01.1990 erfolgt ~ die Anlage nicht älter als 8 Jahre ist. Sonst Zuschlag.
§ Armaturen. Die Entschädigung ist auf 350 EUR je Versicherungsjahr und je Armatur auf 175 EUR begrenzt.
§ Waschmaschinen- und Spülmaschinenschläuche. Die Entschädigung ist auf 125 EUR je Versicherungsjahr und je Schlauch auf 75 EUR begrenzt.
§ Aufräumkosten für nach einem Sturm entwurzelte Bäume. Versichert sind 5.000 EUR je Versicherungsfall.
§ Sonnenkollektoren, Solar- und Photovoltaikanlagen.
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